Mit Spenden Makemba-Kindern eine Zukunft schenken

FUTURE FOR CHILDREN e.V. gibt bedürftigen Kindern eine Chance, sich trotz widriger Umstände bestmöglich zu entwickeln und so zu einem Teil der Gesellschaft zu werden. Eine gute Schulbildung schafft beste Voraussetzungen für die Heranwachsenden. Wir geben den Kindern eine Perspektive für die Zukunft und gewährleisten die Grundversorgung zum Leben.

Somit handelt es sich also um eine wertvolle, soziale Einrichtung, die benachteiligten Kindern einen optimalen Start ins Leben ermöglicht. Da FUTURE FOR CHILDREN e.V. eine nicht-staatliche, gemeinnützige Organisation ist, sind wir auf Spenden angewiesen. Schon kleine Summen stellen eine große Hilfe für die Kinder dar und machen ihnen das behütete Leben im MAKEMBA-Waisenhaus oder die Schulbildung an der MAKEMBA-Academy erst möglich.

Wer uns finanziell unterstützen möchte, kann dies aber nicht nur in Form von Spenden tun. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, die Organisation testamentarisch zu bedenken und FFC auf diese Weise an seinem Erbe zu beteiligen. Wer zu Lebzeiten ein gewisses Vermögen aufbauen konnte und vielleicht ein privilegiertes Leben führen durfte, verspürt oft den Wunsch, andere Menschen, die mit Benachteiligungen zu kämpfen haben, daran teilhaben zu lassen.

Im Rahmen einer letztwilligen Verfügung kann man nicht nur seine nahen Verwandten und Freunde am Nachlass beteiligen, sondern beispielsweise auch FUTURE FOR CHILDREN e.V. eine gewisse Summe zukommen lassen. So kann man noch über seinen eigenen Tod hinaus bedürftigen Kindern helfen. Auf diese Art und Weise ist es möglich, die Zukunft vieler Kinder mitzugestalten und deren Ausbildung zu sichern, selbst wenn man selbst nicht mehr lebt.

Der Erblasser hat die Möglichkeit, testamentarisch zu bestimmen, dass er uns im Rahmen seiner Verfügung von Todes wegen unterstützen möchte. Viele Menschen, die sich schon zu Lebzeiten für unser wundervolles Projekt engagiert haben, möchten dies auch über ihren Tod hinaus tun und nehmen daher diese Möglichkeit in Anspruch.

Als gemeinnütziger Verein unterliegt FUTURE FOR CHILDREN e.V.  nicht der Erbschaftssteuerpflicht, sodass die Erbschaft im vollen Umfang den Kindern und dem Projekt zugute kommt. Der letzte Wille eines Menschen sichert so vielen Kindern eine glückliche Zukunft.